Altes Beamtenprivileg

10:43 04.03.2006
by EBSON

16.9.2004
Der Fakt:
Herr Maisch (Name geändert) bisher wohnhaft in der Nähe von Stuttgart arbeitete in der Entwicklungsabteilung eines Zulieferers. Er hatte einen Arbeitsweg von 15 Km. Als die Firma an einen anderen Ort verlagert wurde, vergrößerte sich sein Arbeitsweg auf 52 Km. Die Firma zahlte 2 Jahre lang für die Mehrbelastung einen zu versteuernden Ausgleich.

Die Wirkung:
Als Herr M. seine Steuererklärung beim Finanzamt vorlegt, staunt er nicht schlecht, als man ihm nur 30 Km als einfache Entfernung für die Fahrt zum Arbeitsort anerkennt! Nach seinem Widerspruch einigt man sich schließlich mit dem Finanzamt auf einen Kompromiss für die einfache Entfernung zum Arbeitsort.

Gleiches Recht für alle?
Bei den Berliner Bundesbeamten ist das ein wenig anders. Sehr viele unter Ihnen haben auch nach 5 Jahren noch Ihren Wohnsitz in Bonn. Dort gibt es Zweigstellen Berliner Ministerien. Zum Einen geht es ja schließlich darum, dass man einer Region wie Bonn nicht zumuten kann, von Heute auf Morgen einen Kaufkraftverlust zu erleiden. Zum Anderen müssen die Ministerialbeamten schließlich auch einen Grund haben, dienstlich nach Bonn zu reisen.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt, obgleich damit dem Steuerzahler nach Angaben der BHZ vom 6.9.04 jährlich ca. 12 Millionen Euro an Reisekosten auferlegt werden.

Die Folgen:
Belastung der 23 Millionen Menschen, die Tag für Tag 8- 10 Stunden an Ihrem Arbeitsplatz stehen, um ein steuerpflichtiges Einkommen zu erwerben. Diese Leute haben keine Zeit zu demonstrieren, obgleich sie zunehmend belastet werden. Wenn schon die Ministerialbürokratie ihre Außenstellen unterhält, warum soll dann der Bürger nicht gleichziehen? Skandinavien, die Schweiz, China, Südafrika oder die USA sind nicht minder lohnende Ausweichziele. Obgleich in diesen Ländern das soziale Netz weitmaschiger ist, haben sie kein Unterjüngungsproblem.

Was mag die Ursache sein?

Hardy Domingo
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